Jeder, der schon einmal bei einer größeren Veranstaltung zugegen war, kennt die teils langwierigen Kontrollen am Eingang. Diese sollen sicherstellen, dass Besucher keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mit sich führen. Je nach Veranstaltung werden die Gäste beim Einlass sogar abgetastet und manch einer fragt sich, ob dies überhaupt zulässig ist und was passiert, wenn man nicht abgetastet werden möchte.
Den Einlass regeln
Den Zugang zu einer Veranstaltung zu kontrollieren dient im Allgemeinen der Sicherheit, sowohl von Mitarbeitern als auch von Besuchern sowie allen anderen beteiligten Personen. Außerdem erhält der Veranstalter einen Überblick, wie viele Menschen sich im Gebäude oder auf dem Gelände aufhalten. Zur Kontrolle können unterschiedliche Methoden herangezogen werden, je nach erwarteter Teilnehmerzahl oder zur Verfügung stehendem Budget. Einlassbänder zählen dabei zu den simpelsten Vorgehensweisen. Mit verschiedenen Farben lassen sich die Besucher zudem in verschiedene Gruppen einteilen, z. B. VIPs oder den Zugang zu bestimmten Bereichen. Darüber hinaus können Metalldetektoren und andere Hilfsmittel zum Einsatz kommen.
Ist das Abtasten erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Besucher einer Veranstaltung abgetastet werden. Einer solchen Maßnahme muss der Gast prinzipiell zustimmen. Dies passiert in der Regel über eine schriftlich festgelegte Hausordnung, einen Zugangsvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Darf das Abtasten verweigert werden?
Wer nicht abgetastet werden möchte, kann von seinem Recht Gebrauch machen und die Kontrolle verweigern. Wurde im Vorfeld darüber aufgeklärt, dass während des Einlasses abgetastet wird, darf das Sicherheitspersonal den Zugang verweigern. Das gilt prinzipiell auch dann, wenn man erst vor Ort Kenntnis darüber erlangt, dass man sich einer körperlichen Untersuchung unterziehen muss. Solange die Art und Weise der Einlasskontrolle nicht völlig unverhältnismäßig ist, spricht in der Regel auch nichts gegen deren Durchführung.
Allerdings sollte vor Ort dann nur nach sicherheitsrelevanten Gegenständen gesucht werden. Fraglich ist, ob beispielsweise eine Wasserflasche behalten werden darf, wenn dies zuvor nicht ausdrücklich untersagt worden ist. Entscheidend ist dabei aber auch, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt. In einem Club sollte klar sein, dass es nicht üblich ist, seine eigenen Getränke mitzubringen; eine vorherige Untersagung ist daher entbehrlich.
Dürfen Frauen nur von Frauen abgetastet werden?
Es ist nicht verboten, dass ein Mann eine Frau beim Einlass abtastet. Zum Schutz vor sexueller Nötigung darf die Frau die Berührung ihres Körpers jedoch verweigern. Gleichzeitig darf ihr deswegen jedoch nicht der Eintritt verwehrt werden. Ein Einlass ohne Kontrolle ist folglich möglich, wenn kein weibliches Sicherheitspersonal verfügbar ist. Unklar bleibt, ob die ungleiche Behandlung männlicher und weiblicher Besucher nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, da Männer in diesem Fall das Abtasten nicht ablehnen können.